In dieser neuen Regelung geht es vorrangig darum, dem Staat eine Kontrollfunktion einzuräumen, um seiner Fürsorgepflicht nachkommen zu können und die Gleichstellung zu garantieren in Bezug auf Schüler, die ihre akademische Laufbahn im Einzelunterricht oder Homeschooling absolvieren und gegebenenfalls eingreifen zu können, falls Misstände auftauchen sollten.
Diesbezüglich gilt ab sofort folgende Richtlinien:
Punkt a)
Definierung und Festsetzung der Lerninhalte und -ziele in Bezug auf den Einzelunterricht und das Homeschooling.
I) Die gesetzliche Regelung für Einzelunterricht und Homeschooling betrifft Schüler, die von der Schulpflicht betroffen sind und eine allgemeine akademische Grundbildung und wissenschaftlich-humanistisch Kurse in diese besonderen Modalität der Bildung besuchen möchten;
II) Das Rechtssystem für individuelle Bildung und häusliche Bildung gewährleistet Harmonisierung und Komplementarität zwischen dem elternlichen Recht sich aktiv an der akademischen Ausbildung ihrer Kinder zu beteiligen, und der Verantwortung des Staates, in Bezug auf die akademische Ausbildung, zu gewährleisten, dass die Kinder und Jugendliche nicht benachteiligt werden, sondern ihr Recht auf qualitativ hochwertige Bildung sicher gestellt wird;
III) Definition Einzelunterricht: Unter Einzelunterricht versteht man, dass ein Lehrer einen einzigen Schüler außerhalb des Schulgeländes unterrichtet.
IV) Definition Heimunterricht: Unter Heimunterricht oder Homeschooling versteht man, dass der Schüler von einem Familienmitglied unterrichtet wird oder jemand derselben Hausgemeinschaft.
V) Es steht den Eltern frei sich für den Einzelunterricht oder das Homeschooling zu entscheiden, um so die notwendige Flexibilität zu erhalten, damit man sich nach dem individuellen Lerntempo des Kindes oder Jugendlichen richten kann.
VI) Das Gesetz sieht vor, Schüler, die sich entweder im Einzelunterricht oder im Homeschooling befinden, nicht zu diskriminieren und ermöglicht ihnen den Zugang zu kostenlosen Schulbüchern (manuais escolares) und AECs (Atividades de Enriquecimento Curricular - bezieht sich auf den Zusatzunterricht in der Grundschule von 15:30 - 17:00Uhr).
Punkt b)
Das setzen spezifischer Regeln bezügl.:
I) des individuellen Prozesses des Schüler in Bezug auf seinen persönlichen schulischen Werdegangs.
II) der Organization der schulischen Laufbahn
III) der Matrikulation, Bestehung und Erneuerung der Matrikulation
IV) dem Wechsel zwischen den verschiedenen Bildungsregimes.
V) den am Bildungsprozess Beteiligten Personen und ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten, die da wären
die Schule, in der der Schuler matrikulliert wurde, der Erziehungsberechtigte, der Tutor, der Bildungsbeauftragte und die Generaldirektion der Schuleinrichtung
VI) den Qualifikationskriterien und -anforderungen des Bildungsbeauftragten im Rahmen des individuellen Einzelunterrichts oder Homeschooling;
VII) der Betreuung, Bewertung und Zertifizierung des Lernerfolges der Schüler im Einzelunterricht oder Homeschooling, das aufsetzen eines Kollaborationsprotokolls und die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der darin festgelegten Vereinbarungen;
VIII) des subsidiären Regimes, Betreuung und Überwachung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Einzelunterrichts oder Homeschooling.
Artikel 3
Diese Regelung gilt für 180 Tage.
Erteilt am 22.04.2021
Quelle: Gesetzliche Regelung zum Homeschooling und Einzelunterricht
