Vorgezogene Bundestagswahl 2025
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Auch "Auslandsdeutsche", die keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik haben, sind wahlberechtigt. Diesmal wird es vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag geben, vermutlich Ende Februar 2025. Unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags haben die Vorbereitungen dafür bereits begonnen. Bereits jetzt können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.Wie kommt man nun an die Wahlunterlagen?
Zunächst muss man unterscheiden:
- Sind Sie lediglich vorübergehend in Portugal oder leben Sie hier als Resident (haben aber noch eine deutsche Meldeadresse)?
- Sind Sie "Auslandsdeutscher" (und haben keine deutsche Meldeadresse mehr)?
Expats, die beispielsweise für ein paar Jahre von seiner Firma ins Ausland gesandt wurden, haben im Normalfall noch eine deutsche Meldeadresse. Sie sind in Deutschland wahlberechtigt. Dasselbe gilt für Residenten (Selbstständige, Rentner/Pensionäre), die zwar einen dauerhaften Wohnsitz in Portugal, aber außerdem eine deutsche Meldeanschrift haben.
Damit sind Sie automatisch im Wählerverzeichnis der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingetragen. An diese deutsche Anschrift werden Wahlbenachrichtigung und Wahlscheinantrag geschickt.
Haben Sie einen Nachsendeantrag nach Portugal oder einen Bevollmächtigten, der Ihren deutschen Briefkasten leert und Ihnen die Post weiterleitet? Dann stellen Sie bei Ihrer deutschen Heimatgemeinde einen Antrag auf Briefwahl.
Achten Sie auf die entsprechenden Fristen, damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu Ihnen gelangen und
auch pünktlich wieder in Deutschland sind! Stichtag für die Bundestagswahl 2025 ist vermutlich der 2. Februar 2025.
Sonderfall "Auslandsdeutsche"
Sie sind in Deutschland nicht mehr gemeldet und haben keinen deutschen Wohnsitz mehr? Dann müssen Sie zunächst einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das geschieht bei der Meldebehörde Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.
Diesen Antrag kann man online hier ausfüllen, danach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige deutsche Gemeinde/Stadtverwaltung schicken.
NEU ist dieses Mal die Möglichkeit, den ausgefüllten Antrag per E-Mail oder per Fax zu versenden und nicht mehr, wie bisher vorgeschrieben, auf dem normalen Postweg (bei dem es manchmal Verzögerungen gibt).
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl
(für die Bundestagswahl 2025 also wohl am 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Diese Frist kann nicht verlängert werden!
Früher SEF. Seit 29. Oktober 2023: AIMA
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Die „Agentur für Integration, Migration und Asyl“ (AIMA) übernimmt die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Ausstellung von Dokumenten für Ausländer. Die bestehenden Büros der SEF im Land werden an jene Dienststellen übertragen, die ihre Aufgaben übernehmen.
Hinweis! Derzeit ist ein Log-in auf der Seite der SEF noch problemlos möglich.
Die Website der neuen AIMA besteht zwar schon, ist aber noch nicht völlig funktionsfähig.
Wir wissen nicht, inwieweit bestehende Termine bei der SEF – etwa zur Erlangung oder Verlängerung der Residência – übernommen werden. Das wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Wir halten euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. Dieses Dokument wird entsprechend aktualisiert.
Warum wurde die SEF abgeschafft?
Die Abschaffung der SEF wurde vom portugiesischen Parlament am 22. Oktober 2021 beschlossen. Nach dem Todesfall eines ukrainischen Staatsbürgers im Jahr 2020, für den drei SEF-Inspektoren verurteilt wurden, stand vor allem die Trennung polizeilicher Aufgaben von den Verwaltungsaufgaben (also etwa die Genehmigung von Einwanderungsdokumenten) im Vordergrund.
Das entsprechende Gesetz wurde mehrmals verschoben, die aktuelle Reform, die seit 29. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, wurde im Sommer 2023 veröffentlicht (Decreto-Lei N° 41/2023).
Die Aufgaben der neuen Behörde
Die momentan wohl wichtigste Aufgabe der neu geschaffenen AIMA sind die derzeit insgesamt 347.000 anhängigen Einwanderungsfälle und etwa 340.000 Visaverlängerungen, über die bis Ende 2024 entschieden werden muss.