Infos zu Residência, Steuernummer und Bankkonto - alles was in den ersten Wochen wichtig ist.

Anmeldung und Residência

Vorschriften zum Aufenthaltsrecht

Die portugiesische Regierung setzt eine Vorgabe der Europäischen Union (Direktive 2004/38/CE - siehe unten) in nationales Recht um, die das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern, Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Bürgern der Schweiz behandelt. Dabei haben sich im Vergleich zur ehemaligen residência ("Aufenthaltsgenehmigung") einige Änderungen ergeben. 

Das Wichtigste hier:

Certificado oder Residência? Unterschied und Gesetzeslage

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats aufzuhalten. Das gilt für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um sich selbst zu versorgen. Sie sind allerdings verpflichtet, beim Gemeindeamt Ihres Wohnsitzes das sogenannte Certificado de Residência zu beantragen. Diese "Aufenthaltskarte" gilt für bis zu fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung.

Danach haben Sie das Recht auf den dauerhaften und unbefristeten Aufenthalt. Das entsprechende Dokument nennt sich Cartão de Residência Permanente

 
Bild links: Certificado de Registro de Cidadão da União Europeia.  Bild rechts: Cartão de Residência Permanente - links die alte, rechts die neue Ausführung, die es seit Januar 2019 gibt.

Und wenn man länger als 5 Jahre bleiben will?

Als Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen Sie für einen ständigen Aufenthalt in Portugal bis zu fünf Jahren zwar lediglich das Certificado de Registo para cidadão. Dieses Certificado kann jedoch  nicht verlängert werden. Was passiert also danach? 

Hier die Auskunft des deutschen Honorarkonsuls an der Agarve, Dr. Alexander Rathenau: 
"Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen in einem EU-Land wie Portugal aufgehalten hat, erwirbt damit das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten.
Auf Antrag wird dem zum Daueraufenthalt berechtigten EU-Bürger nach Überprüfung der Dauer des Aufenthalts ein Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts aus. 
Dieser Antrag ist nach meiner Rechtsauffassung Pflicht, das heißt: Nach dem Ablauf der oben genannten fünf Jahre muss die jeweilige Person vor der Ausländerbehörde (SEF - Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) einen sogenannten Título de Residência Permanente beantragen. 
Personen, die den Daueraufenthaltstitel nicht beantragen, verstoßen gegen das Gesetz. Sie können verpflichtet werden, den Titel zu beantragen."

Wofür braucht man den Cartão de residência permanente eigentlich?

Abgesehen von der Gesetzeslage, die den Erwerb des Titels zum Daueraufenthaltsrechts vorsieht, ist die "Residência" praktisch und vereinfacht manches. Denn:

  • Der Cartão de residência permanente ist innerhalb Portugals ein vollgültiges Ausweisdokument. Sie können ihn überall vorlegen, wenn Sie sich ausweisen müssen.Das Certificado de Registo dagegen ist ausschließlich in Verbindung mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis gültig.
  • Viele Bankinstitute räumen EU-Bürgern mit Residência bei Darlehen und Hypotheken dieselben (oft günstigeren) Bedingungen wie portugiesischen Staatsbürgern ein.

Gesetzliche Grundlagen und benötigte Dokumente

 Neue gesetzliche Regélungen seit September 2018 (englisch)

 SEF - Was brauchen Sie für die Beantragung von certificado und residência? (englische Version)

Gesetz vom September 2018/Lei 102/017 (englische Version)

 Direktive der EU

Mit vielem Dank an ESA/Dr. Rathenau

Steuernummer: NIF (Número Identificação Fiscal)

Die Steuernummer heißt offiziell NIF (Número Identificação Fiscal), umgangssprachlich auch n° Contribuinte (abgekürzt: n° contr.) genannt. Meist wird man allerdings nur nach der Karte an sich gefragt, dem Cartão Contribuinte. Jeder Einwohner hat eine Steuernummer, und falls Sie Ihren Wohnsitz in Portugal nehmen (oder Grundbesitz wie ein/e Ferienwohnung/haus erwerben), müssen Sie eine solche Steuernummer haben. Die NIF bleibt das ganze Leben hindurch dieselbe.
Der Cartão Contribuinte wird für portugiesische und brasilianische Staatsbürger nach und nach durch den Cartão de Cicadão ersetzt. 

Konto eröffnen

Um in Portugal ein Konto zu eröffnen, benötigen Sie erst einmal folgende Unterlagen:

  • eine Rechnung (beispielsweise der Wasser- oder Elektrizitätswerke oder einer Telefongesellschaft) als Beleg und Nachweis für Ihre hiesige Wohndresse
  • eine bestimmte Summe (meist zwischen €50 und  €150) für eine Ersteinzahlung (über die Sie anschließend sofort verfügen können)
  • Ihren Personalausweis/Reisepass
  • Ihre Steuernummer, die NIF

Damit gehen Sie dann zur Bank Ihrer Wahl.
Treten Sie ruhig an den Schalter, auch wenn sich dort bereits weitere Personen befinden. Sie möchten lediglich eine Auskunft, welcher Sachbearbeiter für Sie zuständig ist.

Dann werden Sie mit der für Sie zuständigen Person die Formalitäten für Ihr Konto absprechen und vertraglich regeln.

Die Kontoführungsgebühren sind unterschiedlich und hängen oft auch vom Umsatz auf Ihrem Konto ab. Wer sein Konto ausschließlich online führt, zahlt oftmals keine oder nur wenig Gebühren - das ist jeweils aus den AGBs, die Ihnen ausgehändigt werden und die Sie auch online einsehen können, ersichtlich.

 Hier die bekanntesten Bankinstitute in Portugal. 

Anmelden/Umtausch des Führerscheins

Prinzipiell werden Führerscheine aus der EU in Portugal anerkannt - jeder EU-Bürger, der sich lediglich im Urlaub (selbst wenn der ein paar Monate dauert) und nicht dauerhaft hier aufhält, muss sich also keine Sorgen machen, wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät und nach Fahrzeugdokumenten bzw. Führerschein gefragt wird.

Allerdings erlaubt eine entsprechende EU-Richtlinie: Die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können den in einem anderen Land ansässigen Residenten (also EU-Bürgern, die einen dauerhaften Wohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt dort haben) vorschreiben, entsprechende nationale Vorschriften auf den Führerscheininhaber umzusetzen. Und genau diese Vorschriften sind in Portugal nun einmal anders als in Deutschland (und auch einigen anderen EU-Staaten). Portugal hat also - selbst wenn viele das stört und sie es nicht einsehen möchten - EU-Recht umgesetzt, wenn es den Umtausch eines nicht-nationalen EU-Führerscheins in einen portugiesischen EU-Führerschein fordert und durchsetzt. 

Wer muss seinen Führerschein umschreiben lassen/umtauschen?

Alle Europäer, die seit mindestens zwei Jahren einen portugiesischen Cartão de Residência permanente haben und deren Führerschein im Heimatland eine unbefristete oder andere Gültigkeit hat als in Portugal, müssen ihren europäischen oder nationalen Führerschein umtauschen.
Aber auch Residenten, die keine residência permanente haben, sondern lediglich das Certificado de Registo de Cicadão da União Europeia, sind zum Umtausch verpflichtet. 

Das betrifft konkret derzeit vor allem Bürger aus den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich und Österreich, weil dort eine unbefristete Fahrerlaubnis gegeben ist. Wie es nach dem "Brexit" mit britischen Staatsbürgern in Portugal aussieht, ist noch völlig ungeklärt. Aber alleine eine unbefristete Fahrerlaubnis im Heimatland ist nicht ausschlaggebend. Wichtig ist außerdem, welche Unterschiede zu Portugals Gesetzen in Bezug auf Einschränkungen, Aussetzungen, Entzug oder gar Aufhebung der Fahrerlaubnis bestehen.

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Portugal hat das EU-Gesetz zur Vereinheitlichung der Führerscheine bereits am 2.11.2012 ratifiziert.

Damit endete die zweijährige Übergangsfrist am 2.11.2014, und deshalb musste der Führerschein im Grunde noch im Oktober 2014, also vor dem 2.11.2014 umgeschrieben werden. Weitere, erweiterte Richtlinien und Bestimmungen wurden in Portugal allerdings zum 2.1.2013 ratifiziert - etwa die Handhabung der unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Deshalb endete die Frist konkret erst am 2.1.2015. 

Welche Dokumente benötige ich für den Umtausch?

Zunächst muss man zum Arzt (wenn man über 40 Jahre alt ist), um sich ein Attest über die allgemeine Fahrtauglichkeit ausstellen zu lassen. Wer eine Sehhilfe hat/braucht, benötigt zusätzlich ein Attest vom Augenarzt.

Wer damit zufrieden ist, den normalen portugiesischen Führerschein zu erhalten (Fahrzeuge bis 3,8 Tonnen - Anhänger bis 750 kg), dem genügt das Attest von jedem beliebigen Hausarzt.

Achtung: Das ärztliche Attest muss Seit 15. Mai 2018 ausschließlich online ans IMT (das zuständige Straßenverkehrsamt) übermittelt werden. Fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, ob er über die entsprechende Software verfügt.

Führerscheintausch: ab 1.10.2020 Online-Antrag möglich

Seit 1. Oktober 2020 kann man den Antrag und alle benötigten Dokumente online beim IMT einreichen.
Danach wird ein Termin vereinbart, denn man muss (um die biometrischen Daten zu erfassen), persönlich beim IMT vorsprechen, damit der komplette "Austauschprozess" abgeschlossen werden kann. Hier die entsprechenden Links (Englisch und Portugiesisch):

 

Die Kosten für Atteste und Umschreibung

Sie können zu einem despechante gehen, damit Sie sich den Weg zur IMT sparen.
Hinweis: Dies ist nur in solchen Fällen möglich, bei denen das IMT kein eigenes Foto anfertigt!

IMT Ausstellungsgebühr Führerschein Scheckkarte: 30 €

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