ausländische Steuern bezahlen

Seit neuestem ist es möglich, bestimmte portugiesische Steuern auch ohne portugiesisches Bankkonto zu bezahlen.

Dies gilt allerdings nur für laufende Steuern wie etwa die IMI - Imposto Municial sobre Imóveis (also die Grund- und Vermögenssteuer) oder die IUC - Imposto Unico de , Circulação (jährliche Kfz-Steuer), nicht jedoch überfällige Steuern oder gar Zwangseintreibungen, die gerichtlich verfügt wurden. Für andere Steuerarten fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater nach oder  - beim nächsten Besuch in Portugal - direkt beim örtlichen Finanzamt.

So wird es gemacht

Damit man bei den portugiesischen Finanzbehörden Ihre Zahlung zuordnen kann, müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  1. Ihre neunstellige NIF (also Ihre portugiesische Steuernummer): XXX XXX XXX
  2. der Name des Empfängers: Autoridade Tributiária e Aduaneira
  3. die IBAN der Steuerbehörden: PT 500 781 00190 0000008369 27
  4. der Name der Bank: Instituto de Gestão e do Crédito Publico 
  5. Swiftcode/Bic: ICCP PT PL
  6. die Referência (Referenznummer, die man auf dem Steuerbescheid/der Rechnung findet). Achtung: Diese Nummer gilt nur einmal, für diesen speziellen Steuerbescheid, und kann nicht mehrmals (also etwa in jedem Jahr aufs Neue) verwendet werden.

Hinweis:
Sicherheitshalber drucken Sie alles aus. nachdem Sie die Überweisung getätigt haben. So haben Sie den entsprechenden Nachweis über die erfolgte Zahlung.

Außerdem kann man zur Zahlungsbestätigung eine Mail an die Finanzbehörden schicken.
Die entsprechende Mailadresse finden Sie auf der Portalseite der Finanças (portugiesisch und englisch)

Infos unter anderem von afpop

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