Sie bringen Ihr Kfz aus dem Ausland (und mit den entsprechenden Kennzeichen) mit nach Portugal?
Das ist für den Urlaub und sogar einen etwas längeren Aufenthalt kein Problem. Denn:
Wer sich weniger als ein halbes Jahr in Portugal aufhält, muss sein Kfz weder ummelden noch die Kraftfahrzeugzulassungssteuer - Imposto sobre Veículo bezahlen. Das Fahrzeug darf in diesem Zeitraum vom Eigentümer, dem Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie Vor- oder Nachfahren ersten Grades gefahren werden. Es gilt außerdem: Der jeweilige Fahrzeugführer darf sich nicht länger als 185 Tage pro Kalenderjahr in Portugal aufhalten.
Hinweis: Das Kfz darf man in dieser Zeit nicht an jemanden verleihen oder vermieten, der seinen Wohnsitz in Portugal hat. Auch das ist EU-weit überall genauso geregelt und es gilt für Staatsbürger des entsprechenden Landes wie für Residenten. Eine solche Person darf das Kfz nur dann fahren, wenn Sie mit im Auto sitzen. Freunden oder Verwandten, die Sie in Portugal besuchen (und die keinen festen Wohnsitz im Lande haben), dürfen das Fahrzeug benutzen (es kann empfehlenswert sein, dies durch einen schriftliche Bestätigung festzuhalten, die der Polizei auf Verlangen vorgelegt werden kann).
Anders sieht es aus. wenn Sie sich länger in Portugal aufhalten (und das ist völlig unabhängig davon, ob Sie noch einen weiteren Wohnsitz beispielsweise in Deutschland haben). Der Gesetzgeber schreibt vor:
Wer seinen Wohnsitz länger als 6 Monate in Portugal hat, ist gesetzlich verpflichtet, sein Kraftfahrzeug hier anzumelden. Dann wird die ISV fällig, und zuständig für die Erhebung dieser Kfz-Zulassungssteuer ist der Zoll.
Das entspricht EU-Recht: "Temporär" darf man sein Fahrzeug mit nicht-nationalem Kennzeichen bis zu maximal sechs Monaten (183 Tage) führen, nach diesem Zeitpunkt begeht man das Delikt der Steuerhinterziehung (zum einen MWSt, zum anderen die Kraftfahrzeugzulassungssteuer - Imposto sobre Veículo).
Ausnahme:
Wenn Sie beispielsweise im Rahmen des ERASMUS-Programms in Portugal studieren oder von Ihrem Arbeitgeber nur für einen begrenzten Zeitraum (der aber länger als sechs Monate andauert) nach Portugal entsandt werden, müssen Sie unter bestimmten Bedingungen Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Den Antrag wird bei der jeweilig für Sie zuständigen Zollbehörde gestellt und ist für jeweils ein Jahr gültig. Vorlegen müssen Sie unter anderem eine Bescheinigung des Arbeitgebers (bzw. der Universität). Falls Sie länger als ein Jahr in Portugal leben, müssen Sie jeweils eine neue Bewilligung beantragen.
Mehr Infos dazu -> hier (portugiesisch)
Hinweise zur Kfz-Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in Portugal
Wie man sein Kfz in Portugal anmeldet und welche Unterlagen Sie benötigen, finden Sie hier:
Kfz-Einfuhr