Hinweis:
Steuern sind auch in Portugal eine komplexe Angelegenheit. Aus diesem Grund können wir hier nur allgemeine Auskunft zu den Steuern geben. Gerade für Residenten aus dem Ausland empfiehlt es sich oft, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Wer sich in Portugal niederlässt, steht früher oder später vor folgenden Fragen:

  • Welche Steuern sind zu entrichten: als Freiberufler oder als Angestellter?
  • Welcher Unterschied besteht zwischen IRC und IRS?
  • Wie hoch sind die zu entrichtenden Steuern?
  • Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
  • Bis wann muss ich die abgeben?

 

Welcher Unterschied besteht zwischen IRC und IRS?

Jeder Steuerpflichtige ist in Portugal dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Es gibt Einzelfälle, in denen das Finanzamt von einer Erklärung absieht, aber die müssen gesondert untersucht werden. Am besten klärt man dieses direkt mit einem Beamten des Finanzamtes, an seinem Wohnort.

In Portugal existieren zwei Typen von Einkommensteuern:

  • IRC (Imposto sobre o Rendimento de Pessoas Coletivas) - entspricht unserer Körperschaftssteuer.  
    Die IRC bezieht sich auf Firmen (beginnen mit einer 500er Steuernummer) und der Gewinn wird pauschal mit 21% versteuert.
  • IRS (Imposto sobre o Rendimento de Pessoas Singulares) - entspricht unserer Lohn- bzw. Einkommensteuer.
    Alle anderen Einkommenstypen, Freiberufler eingeschlossen (Trabalhador Independente), stellen ein IRS aus.
    Dabei wird das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen in fünf Steuerklassen (den sog. escalões) eingeteilt.
    Die Steuerklasse in Portugal wird am Jahreseinkommen festgemacht.

Für 2020 gelten folgende Werte:

Jahreseinkommen (Rendimento coletável) in € Steuersatz (Taxa) Freibetrag (Parcela a abater) in €
Bis 7.112 14,5% 0,00
7.112 – 10.732 23% 604,54
10.732 – 20.322 28,5% 1.194,80
20.322 – 25.075 35% 2.515,63
25.075 – 36.967 37% 3.017,27
36.967 – 80.882 45% 5.974,54
ab 80.882 48% 8.401,21

 (Quelle: Art. 68° CIRS)

 

Wie hoch sind die zu entrichtenden Steuern?

Sowohl die oben stehende Tabelle wie auch das gesamte Steuerrecht werden jährlich im Orçamento do Estado (OE) neu festgeschrieben, das im März des jeweiligen Jahres verkündet wird.

Vor einigen Jahren hat das Finanzamt eine Internetplattform eingerichtet, in der jeder Bürger seine Rechnungen eintragen kann (sofern er seine Steuernummer angegeben hat). 

E-Fatura: https://faturas.portaldasfinancas.gov.pt/home.action

Dies ist praktisch, denn bei der Steuererklärung sind diese Rechnungen dann bereits im System vorhanden und werden ins IRS übernommen.
Das Portal E-Fatura schiebt die eingehenden Rechnungen in eine der vorgegebenen Rubriken. Aufgrund dieses Automatismus, kann es durchaus vorkommen, dass Rechnungen nicht oder falsch zugeordnet werden. Jeder Steuerpflichtige kann dies jederzeit vor Ablauf des Stichtages in diesem Portal berichtigen, so dass dann bei der Übernahme ins IRS alle Werte stimmen. Das ist insofern wichtig, da die Höhe der Freibeträge in den einzelnen Rubriken unterschiedlich hoch sind und Ausgaben nur bis zum Erreichen dieses Limits berücksichtigt werden.

Stichtag: 15. Februar  

Das Finanzamt stellt jährlich eine Ausfüllhilfe online, die man sich downloaden kann. Dort findet man auf dem letzten Blatt auch die jeweils für das aktuelle Jahr gültigen Steuerklassen.

* Retenção do IRS: Sowohl diese Freibeträge wie auch die Kinderfreibeträge, werden nur angerechnet, wenn der Steuerzahler auch über genügend Einkommen verfügt. 

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Bisher war es so, dass verschiedene Einkommensarten auch verschiedene Abgabetermine hatten.

Seit 2017 wurde im OE beschlossen, dass alle Einkommensarten dieselben Fristen einhalten müssen. Das gilt sowohl für elektronisch eingereichte Steuererklärungen wie auch die in Papierform. Der entsprechende Zeitraum für die Einreichung der IRS läuft vom 1. April bis zum 30. Juni.

Eine mögliche Steuerrückzahlung wird bis spätestens 31. August des laufenden Jahres ausbezahlt.

 

Wer darf die Steuererklärung noch in Papier, wer muss sie elektronisch abgeben?

Nur wer sein Einkommen aus Nichtselbstständiger Arbeit bezogen hat oder Rentner ist, darf seine IRS noch in Papierform abgeben. Voraussetzung ist außerdem, dass man kein Einkommen aus folgenden Kategorien bezogen hat:

  • Erträge als stiller Teilhaber, Aktienhalter etc. (Rendimentos de sociedades sob regime de transparência)
  • Erträge aus Kapitalvermögen (Rendimentos de capitais)
  • Einkommen aus Erbschaften (Rendimentos de heranças indivisas)
  • Einkommen von Residenten, die sich in Portugal nicht dauerhaft aufhalten (Rendimentos de residentes não-habituais) 

Alle anderen sind dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch via Webseite abzugeben.

Declarações Modelo 3 de IRS: https://www.portaldasfinancas.gov.pt/pt/pf/html/entregaIRS.html

Neu ist dieses Jahr die „halbautomatische“ Steuererklärung. Im Prinzip gilt dies nur für Steuerpflichtige, die jeden Monat einen unveränderten Betrag (z.B. Rente) erhalten haben; dieses Geld darf allerdings nicht aus dem Ausland stammen.

Nähere Infos dazu: Guia fiscal 2020

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