Einmalige Kfz-Zulassungssteuer: ISV (Imposto sobre Veiculo)
Wer seinen Wagen in Portugal anmeldet (etwa nach einem Umzug), muss die Kraftfahrzeugzulassungssteuer - Imposto sobre Veículo bezahlen. Das gilt für alle Fahrzeuge - auch Neuwagen, die vom Händler verkauft werden. Auch deshalb sind Kraftfahrzeuge (ob neu oder gebraucht) in Portugal teurer als etwa in Deutschland. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen günstiger sein, einen Wagen im Lande zu kaufen: nämlich dann, wenn man sich entweder die etwas komplizierte Prozedur ersparen will, ein Kfz aus dem Ausland in Portugal einzuführen oder wenn die ISV den Wert eines gebrauchten Fahrzeugs übersteigt.
Hinweis: Im Rahmen eines Umzugs nach Portugal ist es möglich, die ISV zu umgehen. Man darf unter bestimmten Bedingungen ein Kfz steuerfrei einführen. Zu den Bedingungen gehört unter anderem (Stand 2018):
- Die Frist, um diese Steuerbefreiung zu beantragen, beträgt nicht mehr nur sechs, sondern ab 2018 zwölf Monate.
- Das Kfz muss bereits sechs Monate vor dem Umzug nach Portugal Eigentum im Eigentum des Antragstellers gewesen sein.
- Es darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb einer bestimmten Frist (zwölf Monate) nicht veräußert oder verschenkt werden. Das wird stichprobenartig kontrolliert. Wird diese Frist unterschritten und geht das Kfz an eine in Portugal ansässige Person, wird ein Restbetrag der ISV fällig.
- Ganz neu ist die Bestimmung, dass in Portugal ansässige Personen, die ein Kfz von jemandem im Ausland erben, dieses ebenfalls steuerbefreit einführen können. Hierbei beträgt die Frist zur Antragstellung 23 Monate.