Homeschooling ist in Portugal gesetzlich erlaubt. Familien können die Bildung ihrer Kinder unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb einer Schule organisieren. Die Kinder bleiben dabei an einer Schule eingeschrieben, folgen den portugiesischen curricularen Vorgaben und nehmen an den vorgesehenen Prüfungen teil.

Unterschieden werden zwei Formen: Ensino Doméstico, der Unterricht durch eine Person aus der Familie oder dem Haushalt, und Ensino Individual, der Unterricht durch eine qualifizierte Lehrkraft. Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Decreto-Lei n.º 70/2021 in seiner aktuellen Fassung.

Hausunterricht oder Einzelunterricht: Was ist der Unterschied?

Beim Ensino Doméstico findet der Unterricht am Wohnort des Kindes statt. Verantwortlich ist ein Familienmitglied oder eine Person, die mit dem Kind zusammenwohnt. Diese Person muss grundsätzlich mindestens über den akademischen Grad einer Licenciatura verfügen, also einen Hochschulabschluss auf Bachelor-Niveau. Ein Lehramtsabschluss ist dafür nicht vorgeschrieben.

Beim Ensino Individual wird ein einzelner Schüler außerhalb einer Schule von einer entsprechend qualifizierten Lehrkraft unterrichtet. Für diese Form ist eine anerkannte Lehrbefähigung erforderlich.

Ein Schulabschluss allein genügt für die verantwortliche Person im Ensino Doméstico somit grundsätzlich nicht. Familien ohne entsprechenden Hochschulabschluss können prüfen, ob Ensino Individual mit einer qualifizierten Lehrkraft für sie infrage kommt.

Hochschulabschluss aus dem Ausland

Wurde der Hochschulabschluss außerhalb Portugals erworben, muss dessen Anerkennung in Portugal geklärt werden. Die zuständige Hochschulbehörde DGES informiert über die möglichen Anerkennungsverfahren. Welches Verfahren geeignet ist, hängt vom vorhandenen Abschluss ab.

Familien sollten dies frühzeitig erledigen, damit die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung vorliegen.

Für welche Schulstufen ist Homeschooling vorgesehen?

Der gesetzliche Rahmen umfasst den Ensino Básico Geral, also die 1. bis 9. Klasse, sowie in der Sekundarstufe die Cursos científico-humanísticos.

Berufliche Ausbildungsgänge und spezialisierte künstlerische Bildungsgänge lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres als Hausunterricht nach diesem Gesetz absolvieren.

Wie wird Hausunterricht angemeldet?

Das Kind benötigt weiterhin eine Einschreibung an einer Schule. Bei einer öffentlichen Schule richtet sich der Antrag an die Schulleitung der zuständigen Schule im Wohngebiet, die den gewünschten Bildungsgang anbietet. Alternativ kann eine private oder kooperative Schule gewählt werden.

Der Antrag benennt das Kind, die Erziehungsberechtigten und die für den Unterricht verantwortliche Person. Hinzu kommen die gewünschte Unterrichtsform, die Jahrgangsstufe, die Begründung und die Qualifikationsnachweise. Beim Ensino Individual ist außerdem ein Strafregisterauszug vorgesehen.

Zum Aufnahmeverfahren gehört ein Gespräch mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten über das Bildungsvorhaben. Die konkrete Unterlagenliste und die geltenden Einschreibefristen sollten direkt mit der Schule abgestimmt werden.

Zusammenarbeit mit der Schule

Schule und Erziehungsberechtigte schließen ein Protocolo de Colaboração. Diese Kooperationsvereinbarung regelt unter anderem die Umsetzung des Curriculums, die Begleitung des Lernens und die gegenseitigen Pflichten.

Sie gilt in der Regel für ein Schuljahr. Ihre Einhaltung sowie ihre Verlängerung oder der Abschluss einer neuen Vereinbarung sind Voraussetzungen für die Fortsetzung.

Die Schule bestimmt einen Professor-Tutor als Ansprechpartner. Mindestens ein persönlicher Termin mit dem Kind und der für den Unterricht verantwortlichen Person zum Schuljahresende ist vorgesehen.

Lerninhalte und Unterrichtssprache

Familien können Lernmethoden und Tagesabläufe individuell gestalten. Verbindlich bleiben jedoch die portugiesischen curricularen Vorgaben, insbesondere die Aprendizagens Essenciais, das angestrebte Kompetenzprofil am Ende der Schulzeit und die vorgeschriebenen Themen der staatsbürgerlichen Bildung.

Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich Portugiesisch. Teile des Curriculums können unter gesetzlichen Voraussetzungen zweisprachig vermittelt werden. Dafür sind unter anderem entsprechende Sprachkenntnisse der verantwortlichen Person und ein passendes Bildungsangebot der Schule erforderlich.

Lernfortschritte dokumentieren

Die Entwicklung des Kindes wird in einem Portefólio festgehalten. Dazu gehören Belege für die geleistete Arbeit und die erworbenen Kenntnisse, eine Selbsteinschätzung des Kindes sowie eine Einschätzung der unterrichtenden Person.

Wie häufig das Portfolio vorgelegt und besprochen wird, legt die Kooperationsvereinbarung fest. Der schulische Tutor begleitet diesen Prozess und kann Empfehlungen geben.

Welche Prüfungen müssen Homeschooling-Schüler ablegen?

Zu unterscheiden sind Prüfungen zum Abschluss eines Schulzyklus und Lernstandserhebungen.

Abschlussprüfungen

Im Ensino Básico sind grundsätzlich am Ende der 4., 6. und 9. Klasse Prüfungen vorgesehen. Dabei handelt es sich um Provas de Equivalência à Frequência. Gibt es für ein Fach eine entsprechende nationale Abschlussprüfung, tritt diese an deren Stelle.

In der Sekundarstufe werden die erforderlichen Prüfungen im Abschlussjahr des jeweiligen Fachs abgelegt. Die konkreten Prüfungsfächer, Formate, Anmeldefristen und Termine richten sich nach den jeweils geltenden Prüfungsbestimmungen.

Lernstandserhebungen: ModA

Die früheren Provas de Aferição wurden durch die Provas de Monitorização da Aprendizagem, kurz ModA, ersetzt.

Die Prüfungsregelung für 2026 sieht diese Lernstandserhebungen in der 4. und 6. Klasse auch für Schüler im Haus- und Einzelunterricht vor; die Einschreibung erfolgt danach automatisch. ModA ersetzt nicht die Prüfungen zum Zyklusabschluss.

Für spätere Prüfungsjahre müssen Familien die dann geltende Regelung und den aktuellen Prüfungskalender beachten. Termine und organisatorische Vorgaben für 2026 sollten daher nicht ungeprüft auf 2027 übertragen werden.

Besondere Regelungen bei erheblichen curricularen Anpassungen

Seit der Gesetzesänderung vom Februar 2025 gelten besondere Regeln für Schüler mit zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen und Adaptações Curriculares Significativas, also erheblichen curricularen Anpassungen.

Diese Schüler müssen die sonst vorgesehenen Gleichwertigkeitsprüfungen und nationalen Abschlussprüfungen für das Bestehen beziehungsweise den Abschluss nicht ablegen. Stattdessen gelten die einschlägigen Regeln zur inklusiven Bildung.

Diese Ausnahme setzt die entsprechenden Maßnahmen und curricularen Anpassungen voraus. Eine Diagnose oder ein allgemeiner Förderbedarf allein führt nicht automatisch zur Prüfungsbefreiung.

Schulbücher und Unterstützung

An öffentlichen Schulen eingeschriebene Schüler im Haus- oder Einzelunterricht können nach den allgemeinen Regeln Zugang zu kostenlosen Schulbüchern, schulischer Sozialunterstützung und ergänzenden Bildungsaktivitäten haben.

Bei den Schulbüchern betrifft dies die von der jeweiligen Schule offiziell eingeführten Bücher. Zusätzlich selbst ausgewählte Materialien sind damit nicht automatisch abgedeckt.

Abschluss und weitere Bildungswege

Die Einschreibeschule stellt nach erfolgreichem Abschluss die vorgesehenen Zeugnisse und Diplome aus.

Wer anschließend studieren möchte, muss zusätzlich die Anforderungen des jeweiligen Hochschulzugangsverfahrens erfüllen. Ein Schulabschluss allein garantiert keinen Studienplatz. Erforderliche Zugangsprüfungen und weitere Voraussetzungen sollten deshalb frühzeitig anhand des gewünschten Studiengangs geprüft werden.

Offizielle Informationen und weiterführende Links

Dieser Beitrag beschreibt den nationalen Rechtsrahmen. Für die konkrete Anmeldung sind die zuständige Schule und die geltenden Einschreibe- und Prüfungsbestimmungen maßgeblich. Bei einem Wohnort auf Madeira oder den Azoren sollten zusätzlich die Vorgaben der regionalen Bildungsverwaltung geklärt werden.

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