In Portugal gelten dieselben Führerscheinklassen wie in der übrigen EU. Achten Sie trotzdem darauf, dass die Fahrzeugklassen richtig übertragen werden.
Es gibt außerdem Unterschiede von der "alten" Einteilung her:
Beispielsweise beinhaltet die "alte" deutsche Führerscheinklasse 3 das Führen eines Fahrzeugs bis zu 7,5 Tonnen und das ist in den entsprechenden deutschen EU-Führerscheinen natürlich auch mit der entsprechenden Klassifizierung vermerkt.
Diese Regelung gab es in Portugal jedoch nicht.
Das bedeutet: Wollen Sie ein Fahrzeug mit mehr 3,5 Tonnen und größerer Anhängerlast als 750 Kilogramm fahren, benötigen Sie nicht nur ein "normales" medizinisches Attest vom Hausarzt, sondern müssen einen Reaktionstest beim Amtsarzt für das Atestado psicotécnico (siehe unten) absolvieren. Weitere Unterschiede gibt es etwa auch in der Handhabung der Erteilung (etwa bei den Altersgrenzen) und der Laufzeit des portugiesischen Führerscheins.
Für alle portugiesischen Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum nach dem 2. Januar 2013 gilt:
- Der Führerschein der Klassen AM, A1 A2 und A sowie B1, B und BE muss zum 30., 40., 50. 60. und 65. Geburtstag des Inhabers erneuert werden; über 70 alle zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht für all jene, die ihre Fahrerlaubnis zwischen 25 und 30 erlangen: Sie müssen dann keine Erneuerung zum 30. Lebensjahr beantragen.
- Der Führerschein der Klassen C, CE, C1 und C1E sowie für Berufskraftfahrer der Klassen B und BE muss ab dem 25. Geburtstag des Inhabers alle fünf Jahre erneuert werden, ab dem 70. Lebensjahr alle zwei Jahre - ohne Limitierung des Alters.
- Der Führerschein der Klassen D, DE, D1 und D1E muss zum 25. Geburtstag des Inhabers und danach alle fünf Jahre erneuert werden. Nach dem 65. Lebensjahr wird die Fahrerlaubnis für diese Führerscheinklassen nicht mehr erteilt.
Bei portugiesischen Führerscheinen, die vor dem 2. Januar 2013 ausgestellt wurden, sieht es so aus:
- Der Führerschein der Klassen A, B, BE, A1 und B1 in Portugal ist prinzipiell bis zum 50. Geburtstag des Inhabers gültig. Sind Sie über 50 Jahre alt, muss der Führerschein alle fünf Jahre erneuert werden, über 70 dann alle zwei Jahre.
- Der Führerschein der Klassen C, CE, C1 und C1E ist in Portugal ist prinzipiell bis zum 40. Geburtstag des Inhabers gültig. Sind Sie über 40 Jahre alt, müssen Sie die Fahrerlaubnis bis zum 65. Lebensjahr alle fünf Jahre erneuern, dann bis zum 68. Lebensjahr, danach alle zwei Jahre - ohne Limitierung des Alters.
- Der Führerschein der Klassen D, DE, D1 und D1E sowie CE ist in Portugal ist prinzipiell bis zum 40. Geburtstag des Inhabers gültig.
- Sind Sie über 40 Jahre alt, muss die Fahrerlaubnis bis zum 60. Lebensjahr alle fünf Jahre erneuert werden. Nach dem 65. Lebensjahr wird die Fahrerlaubnis für diese Führerscheinklassen nicht mehr erteilt.
Details der Fahrzeugklassen in Portugal
Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich hier in den Ausführungen des bekannten Rechtsanwalts Dr. Rathenau/Algarve.