Ab 1. Juni 2016 führt der portugiesische Staat ein Punktesystem für portugiesische Führerscheine ein und setzt damit eine weitere europäische Regelung um. In vielen anderen europäischen Ländern, wurde bereits ein entsprechendes Punktesystem etabliert.

In Portugal wird es wie folgt ablaufen:

 

Jeder Führerschein wird mit zwölf Punkten versehen, die man - je nach Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung - verliert.

Sind alle Punkte "aufgebraucht", wird der Führerschein für zwei Jahre entzogen. Nach dieser Frist muss man den Führerschein erneut beantragen und die Prüfungen ablegen. 
Verhält man sich drei Jahre lang unauffällig im Straßenverkehr, verübt also keine schweren, sehr schweren oder gar kriminellen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wird das Punktekonto um drei Punkte aufgestockt. Maximal werden jedem Führerschein 15 Punkte gutgeschrieben.

Des Weiteren erhält man die Möglichkeit, das Punktekonto wieder "aufzufüllen": In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob der Führerscheininhaber ein Vergehen begangen hat; ist dies nicht der Fall, erhält er für diesen Zeitraum einen Punkt.

Für folgende Vergehen werden Punkte abgezogen:

  • Straftaten gegen die Straßenverkehrsordnung:  Abzug von 6 Punkten
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder von Betäubungsmitteln/Drogen: in schweren Fällen Abzug von 3, in sehr schweren Fällen Abzug von 5 Punkten
  • Geschwindigkeitsübertretungen innerorts:  in schweren Fällen Abzug von 3, in sehr schweren Fällen Abzug von 5 Punkten
  • Sonstige Ordnungdwidrigkeiten: in schweren Fällen Abzug von 2, in sehr schweren Fällen Abzug von 4 Punkten
  • Überholmanöver vor oder auf den Fußgängerübergängen oder Fahrradwegen: Abzug von 3 Punkten

Man darf maximal sechs (kumulierte) Punkte auf einen Schlag verlieren, außer wenn einer der Faktoren das Fahren unter Alkohol- bzw. Betäubungsmitteleinfluss einschließt.

 

Pluspunkte:

  • 3 Pluspunkte für 3 Jahre ohne schwere/sehr schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr
  • 1 Pluspunkt für jede Erneuerung der Fahrerlaubnis, wenn in der entsprechenden Zeite keine Straftat gegen die Straßenverkehrtsordnung vorliegt und freiwillig eine Schulung besucht wurde

 

Bei einem Punktestand von

  • 5 oder 4 Punkte:  Teilnahme an einer Schulung zur Verkehrssicherheit
  • 3, 2 oder 1 Punkten:  erneute theoretische Prüfung
  • 0 Punkten: Führerscheinentzug für 2 Jahre, danach erneuter  Antrag auf Fahrerlaubnis (> Fahrschule > Prüfungen ablegen + die damit anfallenden Kosten)

Falls man ohne ärztliches Attest an einer Schulung oder Prüfung fehlt, wird der Führerschein direkt einbehalten. Der Betreffende muss zwei Jahre lang auf die erneute Ausstellung warten (Besuch einer Fahrschule) und die anfallenden Kosten tragen.

Zuwiderhandlungen werden erst ab dem 1. Juni mit Punkten geahndet, bis dahin gilt die alte Regelung.

Einsehen kann man seinen Punktestand unter: ANSR - Portal de Contraordenações Rodoviárias

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Das "Portugalbuch", das lange vergriffen war, ist nun wieder neu aufgelegt: erweitert, ergänzt, aktualisiert.