Prinzipiell werden Führerscheine aus der EU in Portugal anerkannt - jeder EU-Bürger, der sich lediglich im Urlaub (selbst wenn der ein paar Monate dauert) und nicht dauerhaft hier aufhält, muss sich also keine Sorgen machen, wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät und nach Fahrzeugdokumenten bzw. Führerschein gefragt wird.

Allerdings erlaubt eine entsprechende EU-Richtlinie: Die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können den in einem anderen Land ansässigen Residenten (also EU-Bürgern, die einen dauerhaften Wohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt dort haben) vorschreiben, entsprechende nationale Vorschriften auf den Führerscheininhaber umzusetzen. Und genau diese Vorschriften sind in Portugal nun einmal anders als in Deutschland (und auch einigen anderen EU-Staaten). Portugal hat also - selbst wenn viele das stört und sie es nicht einsehen möchten - EU-Recht umgesetzt, wenn es den Umtausch eines nicht-nationalen EU-Führerscheins in einen portugiesischen EU-Führerschein fordert und durchsetzt. 

 

Anmelden des nicht-portugiesischen Führerscheins

Wer sich dauerhaft und mehr als zwei Jahre in Portugal aufhält, muss seinen Führerschein beim IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes) lediglich registrieren lassen, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach seinem Zuzug. 

Die Adressen des für Sie zuständigen IMT finden Sie hier.

Umtausch des nicht-portugiesischen Führerscheins

Wenn Sie ständig hier in Portugal leben und Ihren Lebensmittelpunkt (mehr als 185 Tage Aufenthalt pro Jahr) länger als zwei Jahre in Portugal haben, sind Sie nach portugiesischem Gesetz verpflichtet, Ihren europäischen Führerschein in einen portugiesischen Scheckkartenführerschein umzutauschen, und zwar dann, wenn der Führerschein unbegrenzt gültig ist. Dabei verliert man die erworbenen Fahrzeugklassen nicht!

Hier zunächst der portugiesische Gesetzestext (Seite 10, Artikel 13), der zur Umschreibung verpflichtet. 

Infos des IMT (Straßenverkehrsamt Portugal) zur Umtauschpflicht

 

Eine gute Zusammenfassung dazu findet sich in den Ausführungen des bekannten Rechtsanwalts Dr. Rathenau/Algarve.

 

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