Portugal hat das EU-Gesetz zur Vereinheitlichung der Führerscheine bereits am 2.11.2012 ratifiziert.

Damit endete die zweijährige Übergangsfrist am 2.11.2014, und deshalb musste der Führerschein im Grunde noch im Oktober 2014, also vor dem 2.11.2014 umgeschrieben werden. Weitere, erweiterte Richtlinien und Bestimmungen wurden in Portugal allerdings zum 2.1.2013 ratifiziert - etwa die Handhabung der unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Deshalb endete die Frist konkret erst am 2.1.2015. 

Diese Übergangsregelung ist also längst abgelaufen, deutsche Führerscheine für Residenten, die zu diesem Zeitpunkt mehr als zwei Jahre in Portugal ansässig waren (also den Lebensmittelpunkt hier hatten) müssen umgeschrieben werden. Für "neue" Residenten gilt:

  • Anmeldung des Führerscheins beim IMT innerhalb von 60 Tagen (machen Sie sich aber bitte nicht nervös: Sie müssen sich - so ist die Gesetzeslage - innerhalb 90 Tagen nach Ihrem Zuzug in Portugal bei Ihrer Gemeinde anmelden. Wenn Sie die 60-Tage-Frist für die Führerscheinanmeldung erst nach der Wohnsitzanmeldung einhalten, haben Sie reichlich Zeit) 
  • Umtausch des nicht-portugiesischen Führerscheins in einen nationalen nach zwei Jahren Aufenthalt in Portugal (Infos des IMT - portugiesisches Straßenverkehrsamt) zur Umtauschpflicht), wenn der Führerschein noch "unbegrenzt gültig" ist, also vor Januar 2013 ausgestellt wurde.
  • Umtausch des deutschen Führerscheins nach Ablauf der (deutschen) Gültigkeit in einen portugiesischen Führerschein, wenn der Führerschein nach Januar 2013 ausgestellt wurde und daher maximal 15 Jahre gültig ist, nach Ablaufdatum. In jedem Fall muss solch ein Führerschein beim IMT gemeldet werden (innerhalb von 60 Tagen). Man bekommt dann eine entsprechende Bestätigung vom IMT, die man mit sich führen und bei einer Kontrolle vorweisen muss.

Ab wann fahre ich mit dem "alten" deutschen bzw. EU-Führerschein ohne gültige Fahrerlaubnis?

Wer als Resident mit mehr als zwei Jahren Aufenthalt in Portugal noch mit deutschem Führerschein herumfährt, ist ohne gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs. Das ist (nicht nur) in Portugal verboten, und kann mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 270 Tagessätzen geahndet werden. Außerdem wird die Fahrerlaubnis eingezogen - Sie müssen den Führerschein nochmals machen (inklusive des Besuchs einer Fahrschule und des Ablegens aller entsprechenden Prüfungen).

Residenten mit einem deutschen Führerschein, der nach dem 20.1.2013 ausgestellt wurde, müssen dieses Dokument umtauschen, wenn das Datum der Gültigkeit erreicht ist (frühestens also 2028). In jedem Fall jedoch muss der Führerschein innerhalb der 60-Tage-Frist beim IMT angemeldet werden. Der deutsche Führerschein ist nur dann gültig und wird bei Kontrollen akzeptiert, wenn man die entsprechende "Anmeldung" zusammen mit dem Führerschein vorlegen kann.

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