Der Termin der portugiesischen Kommunalwahlen ist Sonntag, der 12. Oktober 2025. Bei diesen Wahlen werden nicht die jeweiligen Bürgermeister (Presidente da Câmara), sondern auch die Präsidenten der Junta de Freguesia und die Abgeordneten für die Gemeindeversammlung gewählt.
Bitte beachten: Die Wählerregistrierung endet 60 Tage vor der Wahl - letzter Stichtag ist also der 12. August 2025.
Die portugiesische Ausländerbehörde AIMA (Agência para a Integração Migrações e Asilo) hat in mehreren Sprachen Anleitungen verfasst, um ausländische Residenten übe die Möglichkeiten zu ihrem Wahlrecht zu informieren:

Wer darf wählen?
Bei den Kommunalwahlen können sich die meisten Residenten beteiligen (im Gegensatz zu nationalen Wahlen wie Parlament und Staatspräsident, die nur portugiesischen Staatsbürgern offenstehen).
Alle EU-Bürger, die in Portugal ansässig sind, können sich registrieren, ebenso wie Residenten aus Ländern, die bilaterale Abkommen mit Portugal geschlossen haben, nämlich Brasilien, Kap Verde, Argentinien, Chile, Kolumbien, Island, Norwegen, Neuseeland, Peru, Vereinigtes Königreich, Uruguay und Venezuela.
Um sich registrieren zu lassen, müssen Residenten aus den portugiesischsprachigen Ländern seit zwei Jahren in Portugal wohnhaft sein, alle anderen seit drei Jahren. Für EU-Bürger gilt diese Frist nicht, man darf an den Wahlen teilnehmen, wenn man offiziell in Portugal Resident ist.
Wie registriert man sich?
Um sich zu registrieren, gehen Sie mit Ihrer Residência und einem Adressnachweis zu Ihrer Junta de Freguesia. Nehmen Sie für alle Fälle auch Ihren Reisepass mit.
Sollte Ihnen das Recht auf Registrierung verweigert werden, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Botschaft zu wenden, die sich in Ihrem Namen direkt mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen kann.
Bitte beachten: Personen, die eine abgelaufene Residência (CRUE oder Cartão de Residência permanente) vorlegen, dürfen nicht abgelehnt werden. Die Gültigkeit solcher Dokumente ist offiziell bis zum 15. Oktober verlängert worden.
