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Portugal hat mit der Portaria n.º 131/2026/1, de 30 de março ein Verfahren zur Maut-Befreiung auf bestimmten Abschnitten der A2 und A6 im Alentejo geregelt. Veröffentlicht wurde die Verordnung im Diário da República unter der Kennung 1078137066.

Die Regelung schafft keine allgemeine Mautfreiheit. Sie gilt nur für einen begrenzten Kreis von Berechtigten und betrifft zwei genau bezeichnete Autobahnabschnitte. Grundlage ist Artikel 203 des Staatshaushaltsgesetzes 2026, dessen Vorgaben mit der Portaria umgesetzt werden.

Welche Strecken betroffen sind

Erfasst sind laut Verordnung

die A6 zwischen dem Knoten A2/A6/A13 und Caia
die A2 zwischen dem Knoten A2/A6/A13 und Almodôvar
Die A13 wird im Wortlaut der Regelung nur im Zusammenhang mit dem Knoten A2/A6/A13 genannt. Als eigener befreiter Streckenabschnitt ist sie in der Portaria nicht ausgewiesen.

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