Im Januar 2021 stieg der bisherige Mindestlohn von 635€ auf 665€.
Ziel ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode, also bis Ende 2023, einen Wert von 750€ zu erreichen. Das bedeutet, dass in den kommenden zwei Jahren der Mindestlohn um je ca. 42,5€ steigen wird.
Im Gegensatz zu den Vorjahren stagniert dieses Jahr der Wert des Essensgeldes, das sogenannte subsídio de alimentação.
Es gelten somit die Werte des Vorjahres. Der steuerfreie Tagessatz für jeden geleisteten Arbeitstag von mindestens 5 Stunden beträgt weiterhin 4,77€ bzw. 7,63€, wenn der Arbeitgeber das Geld nicht zusammen mit dem Gehalt ausbezahlt. Bei Arbeitszeiten mit weniger Stunden werden diese Werte entsprechend gekürzt.
Durch die Pandemie bedingt wurden viele Arbeitsplätze in das Home Office verlagert, was jedoch den Anspruch auf den subsídio de alimentação nicht aushebelt.