Ausweispapiere

Für Bürger der EU sowie Einwohner aus Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist zur Einreise nach Portugal lediglich der Personalausweis oder ein entsprechendes Dokument nötig. Minderjährige Reisende aus den genannten Ländern müssen zusätzlich eine Reiseerlaubnis ihrer Eltern vorweisen können.

Reisende aus anderen Staaten benötigen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einen Reisepass, der nach Beendigung des Aufenthalts noch mindestens drei Monate lang gültig ist. Für manche Länder besteht Visumzwang. Visa betragt man in den portugiesischen Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Landes; sie werden für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgestellt.

Dokumente geklaut oder verloren?

Wie in allen Urlaubsländern, so kommt es auch in Portugal zu Autoaufbrüchen und Diebstahl. Sorgen Sie vor - und nehmen Sie unterwegs, bei Touren und Ausflügen, stets KOPIEN Ihrer Ausweisdokumente mit. Die Originale lassen Sie am besten im Hotelsafe (oder in der Ferienwohnung). Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Flugtickets und Ähnliches.

Merkblatt für deutsche Touristen

Kommt es dennoch dazu, dass Sie bestohlen werden: An der Hotelrezeption hilft man Ihnen weiter. Oder Sie gehen direkt zur nächsten Polizeistation. In vielen Orte gibt es zudem eine spezielle Abordnung der GNR für Touristen.

Die Konsularabteilung der deutschen Botschaft stellt - falls Ihre Ausweispapiere abhanden gekommen sind - für die Ausreise aus Portugal und die Einreise in Deutschland einen vorläufigen Pass ("Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“) aus. Dieser berechtigt allerdings nicht zur Weiterreise in andere Staaten. 

Anschrift der deutschen Botschaft in Lissabon:
Campo dos Mártires da Pátria, 38
1169-043 Lisboa/ Portugal
Telefon: +351 21 881 0210
Mobiltelefon - nur in Notfällen: +351 96 580 8092 (auch per SMS erreichbar)
Fax: +351 21 885 3846
Amtsbezirk/Konsularbezirk: Portugal 

Infos für österreichische Staatbürger

Das österreichische Außenministerium informiert hier über Notfälle im Ausland

Die Konsularabteilung der österreichischen Botschaft stellt - falls Ihre Ausweispapiere abhanden gekommen sind - für die Ausreise aus Portugal einen "Notreisepass" aus, der für sechs Monate, in Ausnahmefällen längstens ein Jahr gültig ist.

Anschrift der österreichischen Botschaft in Lissabon:
Avenida Infante Santo, 43 - 4º
1399-046 Lisboa

Telefon: +351 21 394 39 00
Fax: +351 21 395 82 24
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Infos für Schweizer Staatsbürger im Ausland

Die Schweizerische Botschaft in Lissabon stellt  - falls Ihre Ausweispapiere abhanden gekommen sind - für die Ausreise aus Portugal und die Einreise in Österreich ein "provisorisches Reisedokument" aus. 

Bei Notfällen gelten für Schweizer Bürger diese Telefonnummern:
Telefon: +351 213 944 090
24/24h Helpline: + 41 800 24 7 365 

Anschrift der Schweizerischen Botschaft in Lissabon:
Travessa do Jardim, no. 17
1350-185 Lisboa

Telefon: +351 213 944 090
Fax: +351 213 955 945

 

Unsere Buchempfehlung

 

Kann denn Fado fade sein

Das "Portugalbuch", das lange vergriffen war, ist nun wieder neu aufgelegt: erweitert, ergänzt, aktualisiert.