Auch in Portugal sollte man nicht jede Rechnung sofort wegwerfen. Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen je nach Art der mit der Rechnung verbundenen Dienstleistung. 
Etwaige Ansprüche, Gewähr- und/oder Garantieleistungen bestehen nur so lange, wie die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. 

Fristerbrachte Leistung

6 Monate

Rechnungen mit Bezug zu Lebensmitteln Miete/Verpachtung, Gas, Strom, Wasser, Internet und Telefon
sofern nicht in IRS angegeben (sonst 4 Jahre)

1 Jahr

Rechnungen von Klempner, Elektriker, Maurer oder Maler.

2 Jahre

Rechnungen für den Kauf von beweglichen Gütern wie Möbel, Küchengeräte, Maschinen, Werkzeuge, Handys, Computer, Tablets, etc.

3 Jahre

Rechnungen über medizinische Dienstleistungen wie taxas moderadoras, (zahn)ärztliche Behandlungen oder andere erbrachte Leistungen in diesem Bereich

4 Jahre

alle Rechnungen, die bei der IRS angegeben wurden wie die IRS an sich

5 Jahre

Rechnungen über Vermietung und Verpachtung, Condomínio; nur bei Wohnungseigentum: Dienstleistungen von Subunternehmer

Firmen

Alle Rechnungen, die bei der IRC angegeben wurden, müssen 12 Jahre lang aufbewahrt werden.
Rechnungen, die zur Berechnung der Mehrwertsteuer dienen, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Stand 09/2018

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