Seit neuestem ist es möglich, bestimmte portugiesische Steuern auch ohne portugiesisches Bankkonto zu bezahlen.
Dies gilt allerdings nur für laufende Steuern wie etwa die IMI - Imposto Municial sobre Imóveis (also die Grund- und Vermögenssteuer) oder die
IUC - Imposto Unico de , Circulação (jährliche Kfz-Steuer), nicht jedoch überfällige Steuern oder gar Zwangseintreibungen, die gerichtlich verfügt wurden. Für andere Steuerarten fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater nach oder - beim nächsten Besuch in Portugal - direkt beim örtlichen Finanzamt.
Damit man bei den portugiesischen Finanzbehörden Ihre Zahlung zuordnen kann, müssen folgende Angaben vorhanden sein:
Hinweis:
Sicherheitshalber drucken Sie alles aus. nachdem Sie die Überweisung getätigt haben. So haben Sie den entsprechenden Nachweis über die erfolgte Zahlung.
Außerdem kann man zur Zahlungsbestätigung eine Mail an die Finanzbehörden schicken.
Die entsprechende Mailadresse finden Sie auf der Portalseite der Finanças (portugiesisch und englisch)
Infos unter anderem von afpop